*Update* – Grundsicherung beantragen! Sozialschutz-Paket verabschiedet.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen zählen, kann der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) für Sie infrage kommen:
- Sind Sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen oder beziehen Arbeitslosengeld? Ihr Einkommen ist deshalb so stark verringert, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können.
- Sind Sie Freiberufler*in, Solo-Selbständige*r oder Kleinunternehmer*in und sind in finanzieller Not, weil Sie einen Großteil Ihrer Aufträge verloren haben?
Welche Leistungen angeboten werden und wie Sie den Antrag stellen zeigen wir im Abschnitt „Grundsicherung beantragen“.
*Update* – Erweiterten Mieter*innen-Schutz prüfen!
(Stand: April 2020, Quelle BMJV)
*Update* – Bis zu 4.000 € Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler*innen in der Corona-Krise
(Stand: 08.04. – Quelle: BMWi)
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil.
Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten heute in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.
Mit den geänderten Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler*innen in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung in der vorigen Woche beschlossen hat.
Die Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie hier (PDF, 240 KB). Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.
*Update* – Soforthilfe II in Bundesprogramm überführt!
(Stand: 06.04. – Quelle: IHK Berlin, SenWEB)
Corona-Zuschüsse: Berliner Landeshilfe (Soforthilfe II) wird in das einheitliche Bundesprogramm überführt!
Begrifflichkeiten:
– Gewerbliche Soloselbständige = Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, das heißt ohne angestellte Mitarbeiter*innen ausüben
– Vollzeitäquivalent: eine Vollzeitkraft = ein Vollzeitäquivalent, eine Halbtagskraft (50 %) = 0,5 Vollzeitäquivalente
Wer wird gefördert?
1.) Bundesprogramm
- Soloselbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben)
- Freiberufler und
- Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine)
mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin, die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Soforthilfe beträgt
- bis zu 9.000 Euro für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten*
- bis zu 15.000 Euro für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten*
*Vollzeitäquivalente: Die Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Auszubildende können eingerechnet werden.
Die Soforthilfe kann für die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B.
- gewerbliche Mieten oder Pachten
- Leasingsaufwendungen
eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.
Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch auf den Seiten der IBB
- Entsprechende Hinweise werden auf www.ibb.de zu finden sein
- Anträge per Post sind nicht zugelassen
Was Sie jetzt tun können:
(Stand: 22.03.)
Die Bundesregierung und das Land Berlin haben Soforthilfeprogramme geschnürt, welche Sie in dieser Krise unterstützen. Steuerstundungen, Zuschüsse, Grundsicherung – es gibt einige Möglichkeiten, zu denen wir nachfolgend Informationen zusammengefasst haben.
In der Spalte rechts finden Sie ergänzende Links und Ansprechpartner*innen.
Kontaktieren Sie Ihre Hausbank
Lassen Sie sich von Ihrer Haus- bank beraten. Über diese kann auch die vom Bund beschlossene Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden. Mehr dazu unter: → www.kfw.de
Steuerlast reduzieren
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen. Finanzämter werden angewiesen, Steuern zu stunden um Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen zu belassen. Steuervorauszahlungen können außerdem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht.
Grundsicherung beantragen
Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen Grundsicherung beantragen. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert.
Durch das Gesetz gelten für die Grundsicherung neue Regeln:
Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.
In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs gilt außerdem Folgendes:
Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen.
→ Mehr Informationen und die Antragsstellung (geht auch online!) finden Sie bei der Agentur für Arbeit
Corona Zuschuss beantragen
Als freie Trainer*innen sind Sie Soloselbstständige*r. Sie sind damit für die Corona-Hilfen des Bundes antragsberechtigt. Eine Landesförderung besteht aktuell für Sie nicht.
Wie hoch ist die Bundesförderung?
Die Bundesförderung wird auf der Website der IBB Corona Zuschuss genannt
- bis zu 9.000€ für Antragssteller mit bis zu 5 Beschäftigten
Die Soforthilfe kann für die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B.
- gewerbliche Mieten oder Pachten
- Leasingsaufwendungen
- Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind
eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.
Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Antragsstellung erfolgt elektronisch auf der Seite der IBB.
→ Entsprechende Hinweise sind auf www.ibb.de zu finden
Wohngeld beantragen
Wegen der Corona-Krise sollen Menschen mit weniger Einkommen einfacher an Wohngeld kommen. Vor allem bei Antragstellern, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen Einkommenseinbußen haben, sollen die Ämter auf die sogenannte Plausibilitäts- und andere Prüfungen verzichten, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen am Donnerstag mit. Sie verwies auch auf die Möglichkeit von Vorschusszahlungen. Zudem wird den Bezirken empfohlen, auslaufende Bewilligungen automatisiert für sechs weitere Monate zu verlängern.
Die Wohngeldabfrage und Antragsstellung finden Sie hier.
Infektionsschutzgesetz prüfen
Nach §56 Infektionsschutzgesetz besteht für Selbstständige in Quarantänefällen Ersatzanspruch. Die Entschädigung kann mit dem entsprechenden Bescheid vom Gesundheitsamt bei der → Senatsverwaltung für Finanzen beantragt werden.
Kinderbetreuung und Verdienstausfall
Wer Kinder unter 13 Jahren wegen der Schul- und Kitaschließungen betreuen muss, „keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ hat und deshalb nicht arbeiten kann, bekommt eine Entschädigung in Höhe des Kurzarbeitergeldes – also 67 Prozent des Verdienstausfalls. Allerdings nur für sechs Wochen und höchstens 2016 Euro im Monat.
Vernetzen Sie sich
Fühlen Sie sich in der aktuellen Situation alleine gelassen? Tauschen Sie sich mit anderen freien Trainer*innen über Herausforderungen und Chancen der Corona-Krise aus, nehmen Sie per Videokonferenz an Beratungsrunden/Sprechstunden von Expert*innen teil oder organisieren Sie eigene Austauschrunden. Gemeinsam überwindet man die Krise weniger alleine.
Quellen und Linkliste
- Informationsübersicht des Landessportbundes
- Informationsübersicht des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Informationsübersicht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Informationsübersicht des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.
- Informationsübersicht der Berlin Partner GmbH, Hotline: (030) 46302-440
- Informationsübersicht der IHK Berlin, Hotline: (030) 31 510 919 (Mo – Do von 8 bis 17 Uhr, Fr von 8 bis 16 Uhr)
Ich bin persönlich für Sie da!
Jeden Mittwoch, von 17.00 bis 18.00 Uhr in meiner Online-Sprechstunde rund um die Wirtschaftshilfen zu Corona.